DIE FEUERWEHR STIWOLL INFORMIERT
🔥Osterfeuer dürfen in der Regel nur am Karsamstag zwischen 14:00 und 23:00 Uhr abgebrannt werden (Stiwoll).
Stadt Graz: Absolutes Verbot für Brauchtumsfeuer, auch zu Ostern.
Betroffene Gebiete (südlicher Umlandbereich Graz):
Obwohl die konkrete Auflistung je nach Luftgütesituation variieren kann, sind in der Regel Gemeinden im Einzugsgebiet der Feinstaub-Sanierungsgebiete betroffen. Dazu zählen tendenziell Gemeinden wie:
– Feldkirchen bei Graz
– Gössendorf
-Gratkorn
-Hart bei Graz
– Raaba-Grambach
-Seiersberg-Pirka
– Unterpremstätten (heute Dobl-Zwaring/Unterpremstätten)
Quelle: Land Steiermark
Bilder & Bericht: FF Stiwoll